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Ausweitung der Grauzone

Neues zum Thema Sterbehilfe


Auf instinktiver Ebene weiß waches Leben unfreiwillig mehr, als ihm lieb sein kann, von den Verlegenheiten des Daseins
auf der nach vorn geneigten schiefen Ebene. Der Grad des Neigungswinkels unterliegt dem Streit – den nennen die Höflichen »Politik«.

Peter Sloterdijk, Die schrecklichen Kinder der Neuzeit.
Über das anti-genealogische Experiment der Moderne,
Berlin 2014, S. 86

 

Mit einer Deutlichkeit, die auch seitens der Katholischen Kirche in Deutschland nicht eben häufig ist, hat sich Kardinal Woelki Dienstagabend in Bonn gegen Sterbehilfe ausgesprochen: »Seit wann, muss man entschieden fragen, haben Ärzte die Lizenz zum Töten? Es kommt einer Pervertierung des Arztberufes gleich, wenn der, der Leben erhalten soll, es preisgibt. […] Es ist erschreckend, zu sehen, wie sehr die Tabuisierung der Sterbehilfe, die nach den Gräueltaten der Nationalsozialisten jahrzehntelang Konsens war, in den aktuellen Debatten fällt.« In der Tat werden wir uns bald fragen müssen, welche Sorte von Arzt wir vor uns haben. Einen, der uns helfen will, gewiss. Aber auf welche Weise?

Zur selben Zeit, da Woelki in Bonn in einem vollbesetzten Saal sprach, fand in der Katholischen Akademie Berlin die Jahrestagung der Juristenvereinigung Lebensrecht statt. Dort wurden mehrere Positionspapiere der Bundesparlamentarier zur Regelung der Suizidhilfe diskutiert. Wohlgemerkt: Zur Neuregelung geäußert haben sich Abgeordnete des Deutschen Bundestages, darunter auch die ehemalige Ministerin Kristina Schröder, nicht aber die Bundesregierung selbst, die sich seit dem nicht realisierten Gesetzentwurf der Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger (den das Kabinett immerhin einstimmig beschlossen hatte) auffällig bedeckt hält. Der eigentliche Dissens war allerdings nicht auf dem Podium zu erleben, sondern zwischen Podium und Publikum. Die Parlamentarier, die zum Teil überfraktionelle Gruppenentwürfe vorstellten, unterschieden sich in ihren Vorschlägen minimal.

Alle wollen sie, selbstverständlich, die Hospiz-Arbeit und die Palliativmedizin stärken. Das will auch die Bundesregierung – und sei es, um Ängste vor Schlimmerem zu besänftigen. Alle finden sie die Angebote eines Roger Kusch unseriös und verwerflich. Fast niemand aber will die aktuelle Gesetzeslage, nach der die Suizidbeihilfe allein durch das ärztliche Standesrecht behindert wird, verschärfen. Mit einer einzigen, Dienstagabend auf dem Podium leider nicht vertretenen Ausnahme. Vielmehr geht es etwa den Ageordneten Kristina Schröder (CDU/CSU) und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) ausdrücklich darum, das ärztliche Standesrecht der Bundesgesetzgebung zu unterwerfen, was leider auch manche Ärzte befürworten, die endlich aus der »Grauzone« gelegentlich praktizierter Suizidbeihilfe herauswollen. Und das, obwohl doch weit und breit kein Arzt wegen einer solchen Tat rechtskräftig verurteilt worden wäre, wie der Heidelberger Jurist Ekkehart Reimer betonte. Auch bislang wurde unter ärztlichem Beistand durchaus würdevoll gestorben und wenn nötig, auch unter professioneller Therapie von Angst, Schmerzen und Atemnot, die alle drei behandelbar sind.

Offiziell wird im Grunde aber nur noch die Frage diskutiert, ob und in welcher Form die organisierte und geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt werden soll (dagegen sind Kerstin Griese, SPD, u.a.) und welche Sicherungsmaßnahmen ihr mit auf den Wege gegeben werden, wobei aus der Erfahrung der anhaltend hohen Abtreibungszahlen heraus klar sein dürfte, was erschwerende Auflagen dem Lebensschutz langfristig bringen – nämlich nichts. Bündnis 90/Die Grünen wollen die Sterbehilfevereine und die geschäftsmäßige Suizidhilfe aufwerten und auch die Werbung für Sterbehilfe erlauben (in der Schweiz kämpfen die Sterbehilfevereine derzeit recht erfolgreich um Zutritt zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen). Die Grünen preschen von allen Abgeordneten am weitesten nach vorn. Sie haben immerhin in diesem einen Punkt recht, den die Abgeordnete Keul gestern vorbrachte: Dass eine verbotene oder verwerfliche Tat nicht dadurch besser würde, dass sie nur Einzelpersonen (Angehörigen, Ärzten und Freunden) erlaubt wäre, nicht aber Vereinen und Organisationen.

Wenn diese Art »Hilfe« überhaupt erlaubt sein soll, dann müssen alle »helfen« dürfen, solange sie nicht von niederen Beweggründen getrieben sind und nicht die Tatherrschaft zu erlangen versuchen, also jemanden zum Suizid überreden wollen. Aber wer kann das kontrollieren? Wer ist schon wikrlich dabei, wenn Sterbewilliger und Suizidhelfer den Tod beschließen? Wir dürfen gespannt sein, wie man Übergriffe und Nötigungen künftig verhindern wird, wenn dieselbe Abgeordnete Keul davon ausgeht, dass es keiner besonderen Dokumentationspflichten bedürfe, da ohnedies jeder Arzt bestrebt sein werde, den Willen des Suizidenten für den Fall etwaiger Vorwürfe und Klagen nachzuweisen. Der Vertrauensvorschuss ist mindestens erstaunlich. Dies wundert einen aber nicht bei einer Partei, die sich nur um die Ökologie der Tiere und der Natur im Allgemeinen kümmert und die des Menschen geradezu rachsüchtig bekämpft.

Der bereits erwähnte Heidelberger Jurist Ekkehart Reimer war es, der in seinem Eingangsreferat eine bemerkenswerte Parallele zu den Jägern und Gejagten der Vorgeschichte zog. Damals wie heute neigten die Menschen dazu, diejenigen, die nicht mehr mitkämen, zurückzulassen, damit das Wohl der übrigen nicht von der Hilfsbedürftigkeit der Schwachen beeinträchtigt werde. Auch solche Parallelen können die Grünen nicht von ihrem Brutalisierungskurs abbringen. Hartnäckig widersprach die Abgeordnete Keul mehrfachen Hinweisen aus dem Publikum, dass die schiefe Ebene zwangsläufig zu einer dramatischen Zunahme der Sterbehilfefälle führen werde. Dafür gebe es keinerlei Beleg, behauptete sie, obwohl doch bekannt ist, dass etwa die Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit im Jahre 2013 einen dramatischen Zuwachs von 8000 Mitgliedern zu verzeichnen hatte. 2014 schieden bei Exit mit 583 Suizidenten bereits 25 Prozent mehr Menschen aus dem Leben als im Vorjahr. Allein in den ersten beiden Monaten des Jahres 2015 wurden 5000 neue Mitglieder aufgenommen, und damit dürfte sich der Zuwachs von 2013 schon in diesem Jahr vervielfachen. In zehn oder zwanzig Jahren dürften die Fälle assistierten Suizids also in die Zehntausende gehen.

Patrick Sensburg (CDU/CSU) ist einer derjenigen Abgeordneten, die sich für den vollen Lebensschutz einsetzen und eine Strafbarkeit der Suizidbeihilfe fordern wollen, und zwar mit bis zu fünf Jahren Gefängnis. Sensburg saß am Dienstag nicht mit auf dem Podium. Warum eigentlich nicht? Wie kommt es, dass in der Veranstaltung einer Lebensrechts-Organisation im Hause der Katholischen Akademie niemand eine katholische Position vertritt, dass auch nicht einziges Mal das fünfte Gebot vorgebracht wird? Dabei wäre doch der Einbezug gerade dieser Position die einzige Möglichkeit, die Rede von einer ergebnisoffenen Debatte zu rechtfertigen. Aber offenbar soll eine solche gar nicht stattfinden, allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz. Je größer der Veranstaltungsreigen zu diesem Thema wird, desto belangloser und nichtssagender wird er auch, und desto mehr stellt sich das Gefühl ein, die entscheidende Schlacht fände überhaupt nicht statt oder sei längst entschieden. Seit wann sind sich Politik, große Medien und Wirtschaft einig, dass der »demografische Wandel« das »sozialverträgliche Frühableben« benötige, wie der damalige Ärztekammerpräsident Karsten Vilmar das schon 1998 nannte?

Wie gesagt, der Widerspruch kam Dienstagabend allein aus dem Publikum, von dort aber unisono. Das führte immerhin zu einem merklichen Unwohlsein auf dem Podium. Aber nicht einmal Katharina Jestaedt vom Kommissariat der deutschen Bischöfe konnte sich in ihrer Antwort auf die Wortmeldungen dazu durchringen, die christlicherseits einzig naheliegende Position zu vertreten. Warum musste ausgerechnet sie, die sie ja nicht den Gesetzgeber vertrat, darauf hinweisen, dass das, was dieser beschließt, auch für Nichtchristen (die noch dazu bislang in der Minderheit sind) »valide« sein müsse? Was treibt die deutschen Bischöfe? Was hindert sie, bei einer solchen Gelegenheit deutliche Worte zu finden?

Zu den interessanteren Hinweisen des Abends gehörte erstens die Erwähnung von empirischen Studien durch den Diskussionsleiter Daniel Deckers (FAZ), nach denen sterbewillige Patienten dem assistierten Suizid die Tötung auf Verlangen vorzögen. Es klingt plausibel, dass sie lieber gleich alles dem Arzt oder Helfer überlassen. Wir bekommen also bald eine weitere Diskussion um Tötung auf Verlangen, sobald der assistierte Suizid alltäglich geworden ist. Die Abgeordnete Keul sagt aber, die schiefe Ebene lasse sich nicht beweisen. Zweitens: Pro Jahr gibt es in der Bundesrepublik rd. 100.000 Suizidversuche und 10.000 gelingende Suizide. Das ergibt einen potentiellen Kundenstamm, der weit über den Mitgliederzahlen von Exit und Dignitas liegt. Sollen jene 90.000 Menschen, die ihren Suizidversuch bislang überleben (bei weitem nicht alle starten einen zweiten Versuch) ihn künftig nicht mehr überleben? Wer will dazu beitragen, dass sie ihn nicht mehr überleben? Ihre Hausärzte, die sich bislang um die Nachversorgung, etwa um die Heilung der Schnittwunden gekümmert haben?

Den Werther-Effekt haben wir da noch gar nicht berücksichtigt … Die Abgeordnete Keul sagt aber, die schiefe Ebene lasse sich nicht beweisen. Drittens: Der Schweizer Außenminister habe jüngst beklagt, hieß es, dass die meisten Fälle von Sterbehilfe auf ältere, alleinstehende Frauen aus Großstädten entfallen (drei Fünftel der Mitglieder von Exit sind Frauen). Allmählich fürchtet die Schweiz angesichts der vielen Suizidtouristen offenbar um ihre Reputation. Wenn das Durchschnittsalter der Suizidenten heute bei 77,5 Jahren liegt, dann können wir uns jedenfalls ausrechnen, was uns beim Altwerden der geburtenstarken Jahrgänge mit ihrem hohen Singleanteil erwartet, also in zwanzig bis dreißig Jahren. Die Abgeordnete Keul sagt aber, die schiefe Ebene lasse sich nicht beweisen. Wahrscheinlich würde sie das auch für die 100.000 Abtreibungen pro Jahr behaupten, deren Zahl nur noch relativ zur sinkenden Bevölkerungszahl steigt.

Natürlich kann die Bundesrepublik mit einer gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe dafür sorgen, dass die Leute nicht mehr in die Schweiz fahren müssen (geht es darum, sich die Anteile an einem künftig stark wachsenden Markt zu sichern?). Das Ergebnis wird aber sein, dass die Sterbewilligen dann aus den Ländern, in denen der assistierte Suizid bislang verboten ist, nach Deutschland kommen werden, nämlich aus Österreich, Polen, Italien, England, Wales, Portugal und Spanien. Will das der Deutsche Bundestag? Will das die Bundesregierung? Dazu ein Zitat aus der Begründung des von Patrick Sensburg vertretenen Gesetzentwurfs:

»Die Angehörigen und Freunde werden sicher nicht selbst in der Apotheke das Gift kaufen, sondern den Arzt auffordern, dem Suizidenten zu ›helfen‹. Dies umso mehr, wenn das bisher in der Regel zur Selbsttötung verwendete Gift Natriumpentobarbital zur Verwendung am Menschen freigegeben würde. Natriumpentobarbital darf nach § 13 BtMG lediglich in der Veterinärmedizin zum Einschläfern von Tieren verordnet werden. Wenn man die ärztliche Beihilfe zum Suizid erlauben würde, würde man auch im Betäubungsmittelrecht insofern Änderungen vornehmen müssen. Damit würde man im wörtlichen Sinn den Giftschrank öffnen, und das im bevölkerungsreichsten Land Europas, das zugleich über die höchste Zahl an Ärzten verfügt. Der oft beklagte ›Sterbehilfe-Tourismus‹ würde dann Deutschland als Ziel wählen.«

Wenn die vielbeschworene »Autonomie«, auf die sich die Befürworter der Sterbehilfe stützen, das letzte Ziel und das oberste Gebot ist, warum wollen sie dann nicht auch die Tötung auf Verlangen erlauben, zumal es Fälle gibt, in denen der Suizident nicht einmal einen Becher halten kann? Warum dann den Suizid auf tödlich Erkrankte begrenzen? »Trotz der bleibenden Einsprüche der Kirchen [die ziemlich schwach ausfallen, A.L.] wollen viele Menschen selbst entscheiden, wie sie ihr Leben beenden, also auch ohne tödliche Krankheit einen Suizid verüben können, ohne dabei auf ärztliche Begleitung verzichten zu müssen.« (Heike Schmoll, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28.4.2015)

Tatsächlich, so stellt die Begründung des einzigen Gesetzentwurfs mit Rücksicht auf den Lebensschutz klar, wird der heute schon erkennbare Versuch, die gegenwärtige Grauzone zu beseitigen, zu ihrer unabsehbaren Ausweitung führen. Die Tötung auf Verlangen ist verboten, weil die Behauptung, »auf Verlangen« des Toten gehandelt zu haben, ohne dessen Zeugenschaft so überaus schwer nachzuweisen ist. Bei der Berufung darauf, nur Beihilfe geleistet zu haben, sieht es aber nicht besser aus: »Diese Aussage ist gerichtlicherseits kaum überprüfbar. Würde man dem Täter zugestehen, dass er sich darauf zurückziehen kann, nur ›geholfen‹ zu haben, würde man einen tatsächlich rechtlich nicht mehr überprüfbaren Raum schaffen.«

Tatsächlich muss alle Tötungsenergie, die der Suizident nicht selbst aufbringen kann oder will, vom Helfer kommen. Je mehr der Helfer hilft, desto mehr wird er zum Täter, desto mehr muss er sich den Todeswunsch des anderen, der nicht sein eigener ist, zu eigen machen. Er muss selber wollen, dass der andere stirbt. Wie kann er das wollen und warum? Wie ist es möglich, die lauteren Motive jemals von den unlauteren zu scheiden? Niemand kann bei genauem Nachdenken »helfen«, ohne aktiv zu töten. Der leichte, schmerzlose Selbstmord, der Selbstmord für alle, wird logischerweise von der Ausnahme zu Regel, wenn das Tötungsverbot fällt. Er wird zu einem dauerhaften Alternativangebot, zu einer makabren Zusatzleistung, sobald die Hemmschwellen für die Helfer abgebaut wurden.

Die Dienstagabend wiederholt betonte Straffreiheit für den Helfer gibt es im deutschen Strafrecht leider wirklich. Dabei handelt es sich um eine schlichte Gesetzeslücke, die die europäischen Nachbartstaaten nicht kennen. Bei der Frage nach der Freiheit von Schuld sieht es im Hinblick auf den »Helfer« und seine Helfershelfer aber schon ganz anders aus. Beim Suizid wird der Weg vom Dürfen über das Sollen (wir werden es wollen sollen) zum Müssen führen. Rette sich wer kann, vor allem vor dem Helfenwollen.

Wo das Rettende ist, wächst auch die Not

Über das Buch Die demokratische Sklavenmentalität von Kenneth Minogue

Das Erstaunlichste an diesem Buch ist der ruhige und kolloquiale Ton, mit dem der in Australien geborene Politikwissenschaftler Kenneth Minogue (*1930) unsere massendemokratischen Lebensverhältnisse Europas und Nordamerikas schonungslos beschreibt und analysiert. Es sind Lebensverhältnisse, die uns unfrei machen und uns die Verantwortung für unser eigenes Leben nehmen. In demselben Maße, in dem sie das tun, werden sie aber mit missionarischem Eifer der globalen Ausbreitung anempfohlen.

Es geht um den geistigen, charakterlichen, weltanschaulichen und gesellschaftspolitischen Umbau der westlichen Staaten. Die wachsende Befriedigung von wachsenden materiellen Ansprüchen überfordert die Volkswirtschaften mit dem Druck, die materielle Basis der Wohlfahrtspolitik zu sichern. Die Realisierung der Gleichheit stößt schon längst an sittliche und materielle Grenzen. Anders gesagt: »Das demokratische Telos führt direkt zur Untergrabung jeder wahren Demokratie.« (S. 291) Das strotzende Selbstbewusstsein der global agierenden Eliten in Politik und Medien wird davon immer noch nicht irritiert.

Die Demokratiekritik ist so alt wie die Demokratie; Minogue markiert aber den sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaat als Erben sozialistischer Erziehungsdiktaturen und zeigt, dass das anything goes der Postmoderne mit einer zunehmenden gesellschaftlichen Überwachung und Regelungswut erkauft wird (S. 198). Einerseits werden alle mehr oder weniger rassistischen, sexistischen, diskriminierenden, xenophoben und homophoben Gedanken und Gefühle als Abweichungen von der political correctness unterdrückt. Andererseits werden genau dieselben Gedanken und Gefühle politisch verstärkt, nämlich als unvermeidliche Reaktion auf die Zwangsdefensive des weißen Mannes, auf die Sexualisierung aller Lebensbereiche, auf die xenophile Geschichts- und Einwanderungspolitik und auf die Familienzerstörung durch Gender Mainstreaming.

Einerseits wird die »Selbstbestimmung« gefeiert, andererseits wird das Individuum dem radikalen Egalitarismus unterworfen und staatlich bevormundet. »Einschüchterungen durch den politischen Perfektionismus und Abhängigkeit von der Freigebigkeit des Staates« (S. 9) gehen Hand in Hand: Die Menschen werden »von der Verfassung für weise und von der Regierung für käuflich und dumm erklärt« (S. 62). Wir dürfen zwar wählen gehen, sind aber angeblich nicht in der Lage, uns gesund zu ernähren oder unsere Kinder zu erziehen. Die Politiker versprechen die Lösung einer wachsenden Zahl von Alltagsproblemen und legitimeren damit die Ausweitung der Staatsquote – zu Lasten Dritter wie den »Reichen«.

Die ehrenvolle Tugendhaftigkeit von einst geht unter. Die moralische Temperatur fällt. Die Demokratie antwortet positiv auf alles, was wir wollen, aber: »Was wir wollen, ist nicht immer gut für uns.« (S. 32) Allzu oft handelt es sich sogar um Dinge, die wir »für gut zu befinden überredet wurden« (S. 45). Die Anspruchshaltung macht aus freien Bürgern süchtige Leistungsempfänger. Mit der Zahl ihrer Rechte wächst die politische Ohnmacht. Der Bereich des Erlaubten wird immer kleiner. Was zunimmt, sind Anspruchsdenken und Nörgelei, Unselbständigkeit und Verachtung jeglicher Autorität.

Der Verlust an Autorität mindert nicht den Abstand zwischen Masse und Elite, sondern er vergrößert ihn. So entsteht mehr Raum für bürokratische Regulierung. Die durch den Feminismus von Mann und Kind isolierte Frau fällt der Obhut des Staates anheim. Das Private wird politisch – aber anders, als das einst gedacht war. Der Staat entdeckt das Interventionsrecht für hausfremde Mächte und zieht in die Schlafzimmer ein. Warum nicht kinderreiche Familien mit einer Quote für die Homoehe belegen, sobald das genealogische Prinzip als letzter Ursprung aller Homophobie entlarvt wurde?

Den politischen Radikalismus, mit dem die neuen »Krankheiten« Menschenverachtung (»hate speech«), Homophobie oder Islamophobie kuriert werden sollen, charakterisiert Minogue sehr treffend als »sentimental« und »perfektionistisch« (S. 365). In demselben Maße, in dem sich die Moral von Sitte und Religion löst, verbündet sie sich auf illusionäre Weise mit dem Politischen. Dabei beweist doch schon das Einwanderungsproblem, dass sich moralische Gebote politisch katastrophal auswirken. Der Neubau des Menschen muss aber weitergehen. Das Wasser würde schon heute bergauf fließen, wenn da nicht die ärgerlichen Reste von Monarchie, Christentum und Konservativismus wären. Die »historische Ignoranz« gegenüber den Verdiensten und positiven Nachwirkungen dieser Kräfte verbindet sich, so Minogue, mit der Sehnsucht nach einer »Endlösung«, die ähnlich größenwahnsinnig wirke wie die Endlösung der Nationalsozialisten (S. 376).

Wir kommen zu der eigentlichen Pointe, die Minogues Konzept der demokratischen Sklavenmentalität bereithält. Die materiellen Zuwendungen scheinen für die vielen Freiheitseinbußen kaum zu entschädigen. Ein ideeller Mehrwert muss her, und zwar das Versprechen, die pluralistisch differenzierte Gesellschaft könnte in die wahre, harmonische Menschheitsgemeinschaft transformiert werden. Die Fiktion, die globale Ungerechtigkeit durch einen einzigen Willensakt abschaffen zu können, macht aus ohnmächtigen Leistungsempfängern »Titanen, die den Himmel stürmen«. (S. 70) Ein gottähnlicher gesellschaftlicher Ehrgeiz tritt an die Stelle persönlicher Tugendhaftigkeit.

Das Politisch-Moralische will die scheinbar unerträgliche Ambivalenz des Lebens verabschieden: »Die Individualisten der [alten] moralischen Lebensführung (…)  taten sowohl Gutes wie Böses. Der Traum der politisch-moralischen Welt besteht darin, daß die moderne Rationalität diese Dualität überwinden wird.« (S. 356) Das ist der gnostische Traum von Süchtigen, die die Welt retten. Wenn sie es wirklich ernst meinen und so weitermachen wie bisher, werden sie, so fürchtet Minogue, eines Tages feststellen, dass sich die Menschheit als ungeeignet für ihr Projekt erwiesen habe.

Eine solche Enttäuschung käme dem hiesigen Leser irgendwie bekannt vor. Hitlers Verachtung für das deutsche Volk nach dem Scheitern seiner Pläne könnte sich in globalem Maßstab wiederholen. Die Widersprüche der Menschheitsgesellschaft, die sich dem heilenden Zugriff global tätiger NGOs nicht würdig erweisen will, kehren schon heute als Spannungen im Individuum wieder. Je mehr Unterschiede draußen in der Welt bekämpft werden, desto heftiger tobt der Kampf im eigenen Kopf. Er muss am Ende aushalten, was die Welt nicht aushalten soll. Hier schließt sich der Kreis. Wo das Rettende ist, wächst auch die Not.

Das schöne und große Versprechen dieses Buches aber lautet: Wir können die Welt verstehen, in der wir leben. Wir können durchschauen, was passiert. Was passiert, können wir ordnen und deuten, und indem wir es ordnen und deuten, werden wir freier und lebensfähiger. In dieser Reihenfolge: erstens freier und zweitens lebensfähiger. Wir müssen nur unser Leben selbst in die Hand nehmen und unseren Wirkungskreis auf dasjenige Feld beschränken, das wir aus eigener Kraft bestellen können.

Hl. Augustin und der Feminismus – Werkstattbericht Nr. 3

130409 Porträtfoto LASSAHNDie Produktion des ersten Bandes unserer Trilogie Frau ohne Welt, über die ich bereits hier und hier berichtet habe, steht kurz vor dem Abschluss. Heute haben der Autor (der bekannte Schriftsteller und Liedermacher Bernhard Lassahn, siehe links) und ich zwei Zitate für die vordere Umschlagklappe ausgewählt. Das erste Zitat stand bereits seit längerem fest. Und zwar deshalb, weil es die Bedeutung des Titels auf die denkbar kürzeste und amüsanteste Weise erläutert. Bei diesem Zitat handelt es sich um einen Witz, und der geht so: Er: »Schatz, wollen wir nicht eine Weltreise machen?« / Sie: »Ach nein, ich möchte lieber woanders hin.« Um es vorweg zu sagen: Dieser Witz ist nicht etwa »frauenfeindlich«, sondern männermelancholisch. Es ist ein Witz über die Melancholie des Mannes, der die Frau nicht mehr erreicht. Mit gar nichts. Nicht einmal damit, dass er ihr die ganze Welt zu Füßen legt.

Als Lassahn und ich über dieses Zitat sprachen, fiel mir ein, dass ich doch gestern Abend endlich meine Lektüre der Confessiones Augustins fortgesetzt und dort einen Gedanken wiedergefunden hatte, den ich von Robert Spaemann kenne. Beide Zitate, fanden Lassahn und ich, sagen uns zusammen noch sehr viel mehr als sie uns einzeln sagen. Ich zitiere den ganzen Passus (III. Buch, 7,12), und ich hebe den entscheidenden Satz Augustins durch Fettung hervor:

130409+COVER+Frau+ohne+Welt+I+klein»Denn von etwas anderem, das wirklich seiend wäre, wußte ich nicht. Und eine spitze Geistelei verführte mich, den albernen Betrügern beizufallen, wenn ich gefragt wurde: Woher das Übel?; ob denn Gott wie Körper gestaltlich umschrieben werde?; ob er Haare und Nägel habe?; ob auch die für Gerechte gelten könnten, die in Vielweiberei lebten, Menschen töteten und Tieropfer darbrachten? Unkundig des Sachverhalts, ließ ich mich verblüffen, und während ich abkam von der Wahrheit, glaubte ich ihr entgegenzuwandeln. Denn ich wußte nicht, daß das Übel weiter nichts ist als Ausfall an Gut, der schließlich bis zum Nichtsein führt. Wie auch hätte ich das einsehen sollen, wo doch mein Sehen mit den Augen nur bis zu Körpern, mein Sehen mit dem Geiste nur bis zu Einbildungen reichte?«

Der Feminismus ist Fehlen des Guten, und er führt »schließlich bis zum Nichtsein«, insbesondere zum Nichtsein von Kindern, zum Nichtsein von menschlichem Leben. Da die Kritik am Feminismus aber nicht frauenfeindlich ist (was uns die meisten Medien nichtsdestotrotz einzureden versuchen), habe ich mich in einem ebenfalls heute entstandenen Anzeigentext für Lassahns Buch direkt an die Frauen gewandt, indem ich für die liebevolle Verbindung von Frauen und Männern, also gegen ihre konkurrenzsüchtige Trennung plädiert habe:

»Männer wacht auf! Frauen, wacht auf! Eine tiefe Unversöhnlichkeit ist zwischen die Geschlechter gekommen. Der Feminismus ist der Feind der Liebe und der Feind der Familie. Er nimmt den Männern die Frauen und die Kinder weg. Er nimmt den Frauen die Welt weg, in der allein sie blühen können.

Der Feminismus macht die Männer schlecht. Erst in der Sprache, dann in der Wirklichkeit – als ginge es auch ohne sie. Ist das gut? Nein! Feminismus ist Apartheid. Feminismus ist ein totalitärer Umbau der Normalität. Feminismus ist ein Krieg, der verleugnet wird.

Wer an den Feminismus glaubt, wird unglücklich. Frauen dürfen abtreiben und sich scheiden lassen. Männer dürfen zahlen. Oder der Staat zahlt, den auch die Männer bezahlen. Was haben Frauen und Männer davon? Nichts! Der Mann wird einsam, und die Frau wird zur ›Frau ohne Welt‹.

Bernhard Lassahn beschreibt all das heiter, gelassen, traurig, amüsiert und scharfsinnig. Lassahn sagt: ›Es gibt ein Leben nach dem Feminismus. Und dieses Leben beginnt mit der Liebe. Denn mit der Liebe beginnt die Zukunft.‹«

Ich füge hinzu: Und das Gute!

Der totale Staat der SPD

Alexander Kissler über das neue Buch von Kenneth Minouge

Der Cicero-Redakteur Alexander Kissler weist in seinem aktuellen Beitrag für Cicero online, »Der totale Staat. Wie die SPD aus Bürgern Antragsteller macht«, auf das neue Buch von Kenneth Minogue (Die demokratische Sklavenmentalität) hin, das soeben in der Edition Sonderwege bei Manuscriptum erschienen ist. Kissler wendet sich kritisch gegen den ausufernden Wohlfahrts-Etatismsus, der von den großen Parteien CDU und SPD gefördert wird. Es droht der totale Staat, der aus der Sozialkasse bezahlt wird:

»Laut Minogue kann die ›Abhängigkeit von Sozialleistungen‹ dazu beitragen, aus freien Individuen Knechte des Systems zu machen. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts werde die Gesellschaft als eine ›Vereinigung hilfsbedürftiger Menschen‹ angesehen, ›deren Notlagen und Leiden durch die Macht des Staates kuriert werden müssen. (…) Moralische Handlungsfähigkeit wird dadurch untergraben, dass Regierungen die Aufgaben übernehmen, die die Individuen einst selbst wahrzunehmen pflegten.‹ (…)

Damit wird der Zivilgesellschaft, die auf die Freiheitsrechte des Individuums angewiesen ist, Stück um Stück der Boden entzogen. Der Staat benennt alle Mängel und stellt alle Lösungsmittel bereit. Wo der Staat einen Mangel sieht, muss es einen geben, und wo der Staat die Achseln zuckt, da kann kein Mangel sein. Der Staat ist zuständig für Wohl und Wehe in jeder Lebenslage, das Individuum darf sich zurückziehen in die Kapsel des Privatvergnügens. So verliert Demokratie ihr Subjekt, den Demos, das Volk. Es gibt nur Antragsteller, die sich an den Staat wenden, wenn es zwickt oder zwackt, und es gibt eine staatliche Herrscherklasse, die unentwegt zuteilt, verteilt, umverteilt.«

Über die Verwechslung von Fremdem und Eigenem

130302 shutterstock_129669434 kleinEin Adoptionsrecht »für« gleichgeschlechtliche Paare verspricht, ein scheinbar unvermeidliches Defizit ausgleichen zu können. Aber woher kommt der Ausgleich? Von verschiedengeschlechtlichen Eltern, die selbstgezeugte Kinder haben und sie zur Adoption freigeben. 2011 wurden in Deutschland nur 4.060 Adoptivkinder vermittelt. Auf ein Adoptivkind kommen zehn Bewerber. Wir haben keinen Mangel an »Eltern«, sondern an Kindern. Eine Homosexuellenquote im Adoptionsrecht (darum geht es doch wohl – um Zuteilung unabhängig von Eignung) würde pro Jahr schätzungsweise 200 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern versorgen. Tendenz fallend, weil die Zahl der Adoptionen seit 20 Jahren fällt. Und dafür der ganze Aufwand?

Schauen wir nach Wien. Dort kümmert sich die Grundrechteagentur der EU nicht nur um Homosexuellen-, sondern auch um Kinderrechte. Je mehr Schutz von Kinderrechten, desto mehr Kindesentzug im Falle »ungeeigneter« Eltern. So könnte die Adoptionsrate steigen, während die Geburtenrate weiter fällt. Der Staat verspricht alles Mögliche, was ihm nicht gehört, warum nicht auch Kinder? Die Umverteilung zu Lasten Dritter funktioniert im Namen der Gerechtigkeit wie ein Naturgesetz. Neu wäre nur seine Anwendung auf knappes Humankapital. Jeglicher Widerstand kann als »Homophobie« kampflos besiegt werden.

Wovon sprach die CSU dieser Tage, als sie von der Weitergabe des Lebens hätte sprechen müssen? Vom »Leben mit Kindern«. Da haben wir ihn, wo wir ihn am wenigsten vermuteten, den vorauseilenden Abschied vom genealogischen Prinzip.

Wem nützt das eigentlich? Nachtrag zur Sterbehilfe Nr. 6

Das Entsetzen von Melanie Mühl (»Dunkler und noch dunkler«, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.1.2013, S. 27) über den Tod der taubblinden belgischen Zwillinge teile ich. Die Autorin verweist auf einen deutschen Patienten mit ererbter Taubblindheit, der seine Verzweiflung überwunden und den Lebenswillen wiedergefunden hat. Ja, man kann nicht oft genug betonen, dass der Todeswunsch nichts Festes und nichts Unveränderliches ist. Einem Menschen mit Todeswunsch »das Recht auf Sterben« einzuräumen, wie das in Belgien heißt, – das ist die bösartigste und brutalste Falle, die man einem Menschen überhaupt stellen kann. Als Toter kann er sich nicht einmal beschweren. Sterbehilfe ist ungefährlich – für die anderen.

Als ich 1983/84 in der Querschnittabteilung der Orthopädischen Universitätsklinik Heidelberg meinen Zivildienst geleistet habe, konnte ich immer wieder die seelischen Prozesse von querschnittgelähmten Unfallopfern beobachten. Am Anfang wechseln sich Todeswunsch und Lebenswille bei dramatischen Ausschlägen in rascher Folge ab. Dann, im Laufe der Zeit, wird die Kurve flacher. Optimismus und Lebenswille stabilisieren sich gleichzeitig mit den Therapieerfolgen und mit der zunehmend wiedererlangten Selbständigkeit. Der Todeswunsch verliert sich früher oder später – fast immer. So war das offenbar auch bei dem deutschen Taubblinden, den Melanie Mühl anführt. Wäre dagegen der Todeswunsch ein verlässliches Kriterium für Suizidhilfe, müssten sich praktisch alle querschnittgelähmten Unfallopfer umbringen dürfen. Damit sie es möglichst nicht tun, sollte man ihnen dabei nicht helfen.

Genau das wird aber vielfach verlangt: Den Todeswunsch eins zu eins aufzugreifen und »zu helfen«. Was wollen uns die Leute eigentlich sagen, die in allen möglichen Foren plötzlich reihenweise behaupten, dieser oder jener Fall von Krankheit oder Behinderung sei absolut unzumutbar? Sie behaupten, sie wüssten das aus eigener Anschauung, obwohl sie für einen anderen sprechen, von dem man in der Regel nicht einmal erfährt, ob und wann und wie lange der sterben wollte.

Wollen diese Leute, die gleichermaßen öffentlich und demonstrativ mitleiden, vielleicht nur sich selbst die Zumutungen ersparen, die aus dem Kranksein erwachsen? Können sie das Leid ihrer Nächsten vielleicht einfach nicht mit ansehen? Das ist doch wohl zumindest nicht ausgeschlossen. Es wäre sogar verständlich, aber trotzdem wäre es falsch, ihrem Impuls nachzugeben. Zunächst hilft nur eins: Wir müssen anerkennen, dass Krankheit und Tod für Angehörige, Freunde, Pfleger, Ärzte u.s.w. unglaublich anstrengend sein können. Der Lebenswille, der auch ein leidvolles Leben schier endlos in die Länge ziehen mag, kann für die anderen unglaublich anstrengend sein. Selbst dann, wenn man gar nicht täglich damit konfrontiert wird.

Man führt einmal ins Heim, weil es angeblich ans Sterben geht. Fehlalarm. Ein paar Wochen später (zwischendurch fanden normale Besuche statt) fährt man noch einmal hin. Wieder Fehlalarm. Dann heißt es zum dritten Mal Abschied nehmen. Das kann über Monate oder Jahre so weitergehen. Man wird hin- und hergerissen zwischen Hoffnung und Trauer und weiß bald nicht mehr, was einem lieber ist. Erleichternd wäre die endgültige Klarheit in die eine oder andere Richtung. Krankheit und Tod können für alle unglaublich anstrengend sein, eine Zumutung, eine narzisstische Kränkung.

Pflege ist Schwerstarbeit. Ob bezahlt oder unbezahlt – sie verlangt ein Maximum an persönlicher Aufopferung für jemanden, dem es immer schlechter geht, und das womöglich jahrelang. Die durchschnittliche Pflegezeit beträgt in Deutschland acht (!) Jahre. Einen Todeswunsch stante pede* zu erfüllen, ist das Brutalste und Unmenschlichste, das einem dazu einfallen kann. Freilich erspart es dem Nächsten und der Gesellschaft ein hohes Maß an seelischen und finanziellen Aufwendungen. Ja, man spart wirklich sehr viel Geld – und noch mehr Liebe.

* »stante pede« (= sofort) gilt hier auch für die wochenlange »Prüfung« des Todeswunsches durch eine Sterbehilfeorganisation, denn Wochen sind gar nichts, wenn es um seelische Prozesse und seelische Heilung geht.

Wollen sollen. Nachtrag zur Sterbehilfe Nr. 2

Wer immer noch nicht glaubt, dass aus dem Recht auf Sterbehilfe die Aufforderung erwächst, sich töten zu lassen, besuche das Jugendportal des Deutschen Bundestages (http://www.mitmischen.de/diskutieren/nachrichten/januar-13/suizidhilfe/index.jsp). Der scheinbar neutrale Text, der unter anderem vom »Recht auf einen würdigen Tod« handelt, wird dort mit dem Foto einer jungen Frau illustriert, die auf einer Autobahnbrücke steht. Ging es nicht eben noch um Todkranke? Ging es nicht eben noch um Suizidprävention?

Im großen Unterschied zum »Recht« auf Sterbehilfe kann das unspezifische Recht auf Selbstbestimmung vor allem eins: Ruhen. Sei es, weil die Arbeit ruft oder weil einen die Grippe ins Bett wirft. Das Recht auf Sterbehilfe kann nicht ruhen. Die Möglichkeit, sich töten zu lassen, geht von vornherein mit der Aufforderung einher, nicht »sinnlos« zu leiden. Das »Recht auf einen würdigen Tod« macht den »unwürdigen« Tod lächerlich unnötig. Um das Recht auf Sterbehilfe nicht in Anspruch zu nehmen, muss man leiden wollen. Wer will das schon? Und wer wird darauf bestehen, es zu dürfen?

Liberalität in Sachen Suizid ist keine. Wo man die Leute vom Selbstmord nicht mehr abhält, ist das Fehlen der Abhaltung von der Werbung für den Selbstmord nicht zu unterscheiden. Das Sterbehilfe-Angebot ist ein Giftbecher, der ausgetrunken werden soll. Dass wir ihn austrinken »wollen sollen«, hat mit vielem zu tun, aber nicht mit »Selbstbestimmung«. Präziser ist die Verwaltungssprache, die das »Wollen sollen« seit langem als »regulierte Selbstregulierung« kennt.