Schlagwort-Archiv: FAZ

Das FKK-Paradox

Was ist los, wenn bereits »ein unauffälliger Blick ins Dekolleté« als sexistisch gilt? (Um allen Angriffen vorzubeugen: Von diesem und nur von diesem Vorwurf handelt dieser Beitrag.) Also, was ist los, wenn bereits »ein unauffälliger Blick ins Dekolleté« als sexistisch gilt? Antwort: Dann geht es  nicht mehr um Zudringlichkeit, sondern bereits um bloßes Begehren. In demselben Maße, in dem der öffentliche Raum mit Bildern von nackter Haut und aufreizenden Zeugnissen sexueller Perversionen nur so zugekleistert wird, soll der Mann prüde werden. Wie schrieb Lena Bopp in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von gestern? Diese Selbstdisziplinierung sei »eine Aufgabe, die sich jedem jeden Tag stellt«.

Die befreite Frau erregt den Mann und verbietet ihm zugleich die Erregung. Der FKK-Strand ist jetzt überall. Nicht der öffentliche Reiz gilt als pervers, sondern die Reizbarkeit. Der Mann soll die Hemmungen übernehmen, die die lustbetonte Frau fallengelassen hat. Er soll sich jene Schamhaftigkeit zulegen, welche die Frau auf dem Weg ihrer Emanzipation nur behindern würde. Ein klarer Deal, aber ein schlechtes Geschäft. Auch Frau Himmelreich hat FKK gespielt, denn sie hat zu später Stunde den fast vierzig Jahre älteren Herrn Brüderle mit der Frage beleidigt, wie er es finde, in fortgeschrittenem Alter zum Hoffnungsträger aufzusteigen. Und dann hat sie sich darüber empört, dass er ihr seine Jugendlichkeit beweisen wollte. Aber es wird noch verrückter.

Wäre Herr Brüderle schwul und hätte er auf wer weiß wie komplizierten Wegen oder gar durch künstliche Befruchtung ein Kind gezeugt, stünde er nicht als Frauenverächter da. Es ist lange nicht mehr vorgekommen, dass der Abscheu vor dem weiblichen Körper als frauenfeindlich gebrandmarkt worden wäre. Ein solcher Ekel ist für den Mann von heute weniger gefährlich als – eine Frau zu begehren. Der Ekel darf sich austoben, das Begehren aber soll ein Ende haben. Der Ekel wird gefördert, das Begehren aber wird bestraft. Wem das nützt? Der Reproduktionsmedizin. Anders gesagt: der Trennung von Sexualität und Fortpflanzung, der Gattungsreproduktion ohne die Fallstricke der Liebe. Die Bestrafung des Begehrens ist vielleicht nur der Anfang einer Eiszeit.

Wem nützt das eigentlich? Nachtrag zur Sterbehilfe Nr. 6

Das Entsetzen von Melanie Mühl (»Dunkler und noch dunkler«, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.1.2013, S. 27) über den Tod der taubblinden belgischen Zwillinge teile ich. Die Autorin verweist auf einen deutschen Patienten mit ererbter Taubblindheit, der seine Verzweiflung überwunden und den Lebenswillen wiedergefunden hat. Ja, man kann nicht oft genug betonen, dass der Todeswunsch nichts Festes und nichts Unveränderliches ist. Einem Menschen mit Todeswunsch »das Recht auf Sterben« einzuräumen, wie das in Belgien heißt, – das ist die bösartigste und brutalste Falle, die man einem Menschen überhaupt stellen kann. Als Toter kann er sich nicht einmal beschweren. Sterbehilfe ist ungefährlich – für die anderen.

Als ich 1983/84 in der Querschnittabteilung der Orthopädischen Universitätsklinik Heidelberg meinen Zivildienst geleistet habe, konnte ich immer wieder die seelischen Prozesse von querschnittgelähmten Unfallopfern beobachten. Am Anfang wechseln sich Todeswunsch und Lebenswille bei dramatischen Ausschlägen in rascher Folge ab. Dann, im Laufe der Zeit, wird die Kurve flacher. Optimismus und Lebenswille stabilisieren sich gleichzeitig mit den Therapieerfolgen und mit der zunehmend wiedererlangten Selbständigkeit. Der Todeswunsch verliert sich früher oder später – fast immer. So war das offenbar auch bei dem deutschen Taubblinden, den Melanie Mühl anführt. Wäre dagegen der Todeswunsch ein verlässliches Kriterium für Suizidhilfe, müssten sich praktisch alle querschnittgelähmten Unfallopfer umbringen dürfen. Damit sie es möglichst nicht tun, sollte man ihnen dabei nicht helfen.

Genau das wird aber vielfach verlangt: Den Todeswunsch eins zu eins aufzugreifen und »zu helfen«. Was wollen uns die Leute eigentlich sagen, die in allen möglichen Foren plötzlich reihenweise behaupten, dieser oder jener Fall von Krankheit oder Behinderung sei absolut unzumutbar? Sie behaupten, sie wüssten das aus eigener Anschauung, obwohl sie für einen anderen sprechen, von dem man in der Regel nicht einmal erfährt, ob und wann und wie lange der sterben wollte.

Wollen diese Leute, die gleichermaßen öffentlich und demonstrativ mitleiden, vielleicht nur sich selbst die Zumutungen ersparen, die aus dem Kranksein erwachsen? Können sie das Leid ihrer Nächsten vielleicht einfach nicht mit ansehen? Das ist doch wohl zumindest nicht ausgeschlossen. Es wäre sogar verständlich, aber trotzdem wäre es falsch, ihrem Impuls nachzugeben. Zunächst hilft nur eins: Wir müssen anerkennen, dass Krankheit und Tod für Angehörige, Freunde, Pfleger, Ärzte u.s.w. unglaublich anstrengend sein können. Der Lebenswille, der auch ein leidvolles Leben schier endlos in die Länge ziehen mag, kann für die anderen unglaublich anstrengend sein. Selbst dann, wenn man gar nicht täglich damit konfrontiert wird.

Man führt einmal ins Heim, weil es angeblich ans Sterben geht. Fehlalarm. Ein paar Wochen später (zwischendurch fanden normale Besuche statt) fährt man noch einmal hin. Wieder Fehlalarm. Dann heißt es zum dritten Mal Abschied nehmen. Das kann über Monate oder Jahre so weitergehen. Man wird hin- und hergerissen zwischen Hoffnung und Trauer und weiß bald nicht mehr, was einem lieber ist. Erleichternd wäre die endgültige Klarheit in die eine oder andere Richtung. Krankheit und Tod können für alle unglaublich anstrengend sein, eine Zumutung, eine narzisstische Kränkung.

Pflege ist Schwerstarbeit. Ob bezahlt oder unbezahlt – sie verlangt ein Maximum an persönlicher Aufopferung für jemanden, dem es immer schlechter geht, und das womöglich jahrelang. Die durchschnittliche Pflegezeit beträgt in Deutschland acht (!) Jahre. Einen Todeswunsch stante pede* zu erfüllen, ist das Brutalste und Unmenschlichste, das einem dazu einfallen kann. Freilich erspart es dem Nächsten und der Gesellschaft ein hohes Maß an seelischen und finanziellen Aufwendungen. Ja, man spart wirklich sehr viel Geld – und noch mehr Liebe.

* »stante pede« (= sofort) gilt hier auch für die wochenlange »Prüfung« des Todeswunsches durch eine Sterbehilfeorganisation, denn Wochen sind gar nichts, wenn es um seelische Prozesse und seelische Heilung geht.