Kategorie-Archiv: Sozialstaat

Zur Verrechnung

Was Beziehungsprobleme mit Organspende zu tun haben

Die Dame hinter der Theke des Berliner Cafés sprach zu ihrem Bekannten über ihren Freund. Der habe sie gefragt, ob sie am Wochenende »zum Drehen« mitkäme. Er würde ihre Hilfe gut gebrauchen können und sich freuen, wenn sie dabeiwäre. Sie aber habe ihm gesagt, nein, sie werde nicht mitkommen. Sie denke ja gar nicht daran, ihm zu helfen, solange er sich nicht an ihrer Hausarbeit beteilige. Immerzu sei sie diejenige, die am Freitag die Wohnung putzen müsse. Kurzum, das gemeinsame Wochenende gebe es nur gegen gemeinsame Hausarbeit. Sie müsse ja schließlich auch arbeiten gehen und Geld verdienen.

Das Traurige an dieser Rede war, daß die Dame schon gar nicht mehr auf die Idee kam, sich zu fragen, ob sie Lust hatte, das Wochenende mit ihrem Freund zu verbringen. Das Geben und Nehmen einer Geschäftsbeziehung hatte sich wie unbemerkt an die Stelle  selbstverständlichen Miteinanders gesetzt, schlimmer noch, das Verrechnen jeglicher Liebesdienste drohte die Liebe zu ersticken, nämlich die Freude darüber, daß es den anderen gibt und das auch noch mitten im eigenen Leben. Wer aber einmal zu rechnen angefangen hat, wird schwerlich wieder aufhören können. Die perfekte Verrechnungspraxis ergibt sich aus dem Singledasein, in dem ich vermeintlich niemandem etwas schuldig bin. Möglicherweise ist in diesem Fall auch die Trennung der nächste Schritt, wenn er nicht innerlich schon vollzogen wurde: »Jeder macht sein Ding«, notfalls alleine.

Kurz darauf schlägt ein Arzt öffentlich vor, nur noch solche Patienten in den Genuß eines Spenderorgans kommen zu lassen, die sich ihrerseits zur Organspende bereit erklärt haben. Falls das nicht der Fall wäre, sollten sie sich ganz hinten anstellen. Die Logik dieses Vorschlags ist bestechend, und trotzdem ist daran etwas faul. Aber was? Als Maxime individueller Lebensführung kommt das Prinzip ja durchaus in Betracht. Wenn ich nicht unter zweifelhaften Umständen voreilig für hirntot erklärt und nicht möglichst rasch um meine inneren Organe erleichtert werden möchte (wobei  für die Feststellung des Hirntodes bemerkenswerterweise je nach Bundesland andere Regeln gelten), dann sollte ich vielleicht auch darauf verzichten, dasselbe von anderen zu erwarten und es für wichtiger zu halten, daß ich gerettet werde und nicht sie. Kürzlich sprach ich mit einem Freund, einem dreifachen Familienvater, über dieses Problem. Er lehnt Organspende ab und will auch seinerseits kein Spenderorgan beanspruchen. Aber was macht er, wenn eines der Kinder plötzlich ein Spenderorgan braucht? Oder wenn er doch eins braucht, weil die Kinder ihn brauchen? Unsere einzige Idee war, zu hoffen und zu beten, daß es nicht soweit käme.

Anders gefragt, was wäre die Spendebereitschaft eines Patienten wert, dessen Organe aus welchen Gründen auch immer für andere Menschen ungeeignet sind? Soll er dann Ersatzleistungen oder Ersatzbereitschaften vorweisen müssen, um nicht auf dem letzten Platz zu landen? Was ist mit medizinischen Leistungen, die mit einem  bestimmten Lebenswandel im Zusammenhang stehen? Müssen Raucher, die an Lungenkrebs leiden, überhaupt noch behandelt werden? Oder Alkoholiker mit Leberzirrhose? Das Verrechnungsschema »Empfangsberechtigung gegen Spendebereitschaft« hat  Konsequenzen weit über die Organspende hinaus.

Die Spatzen pfeifen es inzwischen von den Dächern, daß die Hochleistungsmedizin bald eine Exklusivmedizin sein wird und daß auf Dauer – vorsichtig gesagt – nicht mehr alle in den Genuß gigantisch teurer Therapien kommen werden. Also muß selektiert werden, mehr und strenger als je zuvor. »Gerecht« kann hier nur die umfassende und flächendeckende, am besten europaweite bürokratische Regelung sein, nicht aber der ärztliche Entschluß im konkreten Fall. Der Arzt darf nicht mehr seinem Gewissen folgen, und der Patient kann schreien, so viel er will. Der Fortschritt selbst, der unbezahlbar wird, untergräbt das Ethos des Helfens. Die Latte wird immer höher gelegt, bis der pure Fatalismus bleibt, oder die freiwillig beanspruchte Sterbehilfe etwaige Gerechtigkeitslücken schießt. Mit welchen Worten wurde Ministerin Zypries dieser Tage zum Thema Samenspende zitiert? – »Der säkulare Staat kennt kein Schicksal mehr.« Aber dazu ein andermal.

Zum Thema gleichgeschlechtliche »Eltern«: Bei Kindern hört der Spaß auf

Heute auf Deutschlandradio Kultur: Die Realisierung des Kinderwunsches um jeden Preis ist ein Verbrechen am Kind

Am 30. Juli hat Deutschlandradio Kultur mein Politisches Feuilleton zum »Recht auf Kinder« für gleichgeschlechtliche Paare gesendet. Meine Hauptthese: Ein Recht auf Kinder gibt es für niemanden, denn Kinder sind eine Frucht der Liebe, sie sind ein Geschenk und deshalb kein beliebig produzierbares oder zuteilungsfähiges Gut. Wer gar durch künstliche Befruchtung Gleichheit »herstellen« will, belastet die so entstehenden Kinder mit vorhersehbaren seelischen Schäden.

Immer öfter wird behauptet, dieses oder jenes gleichgeschlechtliche Paar habe »ein Kind bekommen«. Das ist natürlich glatt gelogen. Ein Kind hat einer der beiden Partner zusammen mit einem ausgeschlossenen Dritten bekommen, nach dem in den Medien nicht gefragt wird, und zwar nicht einmal dann, wenn die Mutter der ausgeschlossene Dritte ist. Nicht alle gleichgeschlechtlichen Eltern enthalten dem Kind das zweite Elternteil vor, fast immer aber tun es die Medien, die das Problem durch Schweigen rücksichtslos weglügen. In meinem Beitrag heißt es:

»Das Kind gleichgeschlechtlicher ›Eltern‹ muss ein Elternteil entbehren. Auf dessen Platz wird ihm eine Person präsentiert, mit der es nichts zu tun hat. Ähnliches kennen wir von Kuckuckskindern, Scheidungskindern und Halbwaisen. Dort gilt es aber als trauriges Schicksal. Von nun an werden diese traurigen Kinderschicksale zwecks Gleichstellung von sexuellen Präferenzen vorsätzlich herbeigeführt − ein grausames Novum in der Geschichte der Menschheit.«

Zu meinem Beitrag geht es hier. – Wer tiefer in das Thema einsteigen will, dem empfehle ich meinen kürzlich erschienenen Artikel »Herr Sibelius ist Mutter geworden« in Die Neue Ordnung, 67. Jg., Heft 3 (Juni) 2013, S. 195−206.

Selbstbestimmungsschaum

Sterbehilfe, Homo-Ehe und die »ungeborene« Zukunft

Wutschnaubend kommentiert ein Zuhörer meiner Lesung in Marburg namens Hans S. meine dort vorgebrachten Überlegungen. Ich hatte zum Thema Sterbehilfe gesprochen und aus unserem diesbezüglichen Buch vorgelesen. Hans S., der jetzt auf amazon seinem Ärger Luft macht, hat in Marburg leider nichts gesagt. Umso energischer reiht er sich in jene ein, die mir wegen meiner kritischen Haltung zur Sterbehilfe wahlweise Bevormundung oder Propaganda vorwerfen. Der Besucher, der in Marburg schwieg, als er mit mir hätte reden können, wirft mir vor, meine Moralvorstellungen gegen den Sterbewilligen »erzwingen« zu wollen.

Außerdem, sagt Hans S., wolle ich kraft meiner gesunden Seele (danke!) der kranken Seele, der niemand mehr helfen kann (woher weiß er das?), ihre Autonomie absprechen. Erstens: Ich habe noch nie die Gültigkeit meiner Moralvorstellungen gegen einen Sterbewilligen erzwungen, und das werde ich hoffentlich auch nie tun. Zweitens: Eine kranke Seele ist nicht autonom, sondern hilfsbedürftig. Drittens: Warum ist die Behauptung, dass der kranken Seele nicht mehr zu helfen sei, weniger anmaßend als meine Bitte an den Sterbewilligen und vor allem an seine Nächsten, die Hoffnung nicht aufzugeben? – Einem gewissen Kater Felix danke ich für seinen Kommentar: »Dem Selbstbestimmungsschaum vor dem Mund des Herrn Hans S. nach zu urteilen ist er selbst jedenfalls nicht suizidgefährdet. Suizid ist immer etwas für die Anderen. Wir sind ja so liberal.«

Bei »Selbstbestimmungsschaum« fällt mir der offene Brief an den Deutschen Bundestag mit der Forderung nach einer vollen Gleichstellung der Homo-Ehe ein, der den Abgeordneten in der vorigen Woche zugestellt wurde, unterzeichnet unter anderem von Martin Walser und Günter Grass: »Stellt gleich, was gleich ist!« In diesem sprachlich unglaublich misslungenen Brief, der sich wie eine unbeholfene deutsche Übersetzung aus mindestens drei verschiedenen Sprachen unter Verwendung einer pathetischen Gründungsurkunde aus dem 18. Jahrhundert liest, heißt es: »Wenn zwei Menschen egal welchen Geschlechts sich füreinander entscheiden und Verantwortung für sich, die Gesellschaft und die geborene als auch ungeborene Zukunft übernehmen wollen, dann ist dies zutiefst schützenswert.«

Es reicht also künftig, wenn ein Homosexueller »Verantwortung« für die Folgenlosigkeit seiner Sexualität übernimmt, um Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Ich finde, Verantwortung für die Folgenlosigkeit der eigenen Sexualität zu übernehmen, hieße, der Kinderlosigkeit ins Auge zu sehen und gerade nicht einfach mal ein Recht auf Kinder auszurufen. Vor allem hieße es nicht, das Auge auf die Kinder anderer Leute zu werfen. Und dann die »ungeborene« Zukunft. Was für eine Zukunft soll das eigentlich sein? Und warum heißt es bei »geborener Zukunft« nicht einfach »Kinder«? Weil »geborene Zukunft« pathetisch und gemeinnützig klingt, während das Wort »Kinder« bloß an lautes Schreien und schmutzige Windeln erinnert und an das, was eine Dame vom Deutschlandradio sich heute früh nicht entblödete zu sagen: dass sie doch so teuer sind? Das sagte sie in einer Sendung über die Unsicherheit unserer Altersversorgung. So viel Schizophrenie muss man erst einmal können.

Der Brief an den Bundestag ist ein Dokument ersten Ranges. Die Gleichstellung soll nicht nur im Recht vollzogen werden, sondern vor allem in der Natur. Die rechtliche Gleichstellung ist nur eine vorübergehende Notlösung auf dem prometheischen Weg zum neuen Menschen. Dieser neue Mensch hat Fortpflanzung und Sexualität vollständig getrennt. Liebe, so sagt der offene Brief, ist dasselbe wie Sexualität. Also hat die Fortpflanzung nichts mehr mit Liebe zu tun, und die Liebe nichts mehr mit Fortpflanzung. Deshalb auch »geborene Zukunft« statt »Kinder«. Kinder sind nur noch das Material, aus dem die Zukunft gemacht ist, weil es dummerweise keine andere gibt. Aber vielleicht findet sich auch hier eine Lösung.

Bis auf weiteres, solange wir sie noch brauchen, werden Kinder halt aus dem Labor oder aus dem Bauch einer Leihmutter kommen oder von Eltern, die sich mit ihrer traditionellen, familienorientierten Erziehungsweise des Kindesmissbrauchs schuldig machen und das Sorgerecht verlieren. So ungefähr sieht doch wohl die Hoffnung derer aus, die auf den Umbau eines Adoptionsrecht spekulieren, das früher für elternlose Kinder gedacht war und nun »für« kinderlose, homosexuelle Möchtegern-Eltern dasein soll? Richtige Eltern mit richtigen Kindern müssen diesen Zukunftsstürmern »zutiefst« verdächtig sein, denn sie bleiben Homosexuellen, die unter allen Umständen ihre Gleichheit behauptenn wollen, ein ständiges Ärgernis und eine ständige Demütigung, umso mehr, seit sie ihr beneidetes Teilvorbild überholen, ohne es einzuholen. Das Unglück Hans Christian Andersens beschrieb Hans Mayer als das Unglück »des Schwans im Ententeich, der jedoch im Ententeich zu leben hat, wo man Schwäne nicht als höhere Gattung anerkennt.« (Außenseiter, S. 233) Jetzt gibt es schon Homosexuelle (Schwäne), die die Umarmung von Mann und Frau (Enten) auf offener Straße als Diskriminierung empfinden. So beginnt die schöne, neue Welt. Mit ganz viel Stolz, mit ganz viel Prüderie, aber ohne Zukunft.

Denn der Offene Brief will uns allen Ernstes sagen: Die Weitergabe des Lebens darf nicht länger das Kriterium sein, das die Homosexualität von der normalen Sexualität unterscheidet. Nachwuchslosigkeit darf nicht mehr mit Homosexualität identifiziert werden und Elternschaft nicht mehr mit normaler Sexualität. Damit Homosexuelle für die Folgenlosigkeit ihrer Sexualität nicht diskriminiert werden, müssen geborenes und ungeborenes Leben künftig denselben Wert haben. Leben und Nichtleben müssen denselben Wert haben. Leben und Tod müssen denselben Wert haben. Und weil Leben und Tod denselben Wert haben müssen, kann man die Sterbehilfe als das bessere Leben verkaufen. Aber warum als das bessere? Wie kann der Tod »besser« sein, wenn Leben und Nichtleben sich gar nicht mehr unterscheiden?

Wo das Rettende ist, wächst auch die Not

Über das Buch Die demokratische Sklavenmentalität von Kenneth Minogue

Das Erstaunlichste an diesem Buch ist der ruhige und kolloquiale Ton, mit dem der in Australien geborene Politikwissenschaftler Kenneth Minogue (*1930) unsere massendemokratischen Lebensverhältnisse Europas und Nordamerikas schonungslos beschreibt und analysiert. Es sind Lebensverhältnisse, die uns unfrei machen und uns die Verantwortung für unser eigenes Leben nehmen. In demselben Maße, in dem sie das tun, werden sie aber mit missionarischem Eifer der globalen Ausbreitung anempfohlen.

Es geht um den geistigen, charakterlichen, weltanschaulichen und gesellschaftspolitischen Umbau der westlichen Staaten. Die wachsende Befriedigung von wachsenden materiellen Ansprüchen überfordert die Volkswirtschaften mit dem Druck, die materielle Basis der Wohlfahrtspolitik zu sichern. Die Realisierung der Gleichheit stößt schon längst an sittliche und materielle Grenzen. Anders gesagt: »Das demokratische Telos führt direkt zur Untergrabung jeder wahren Demokratie.« (S. 291) Das strotzende Selbstbewusstsein der global agierenden Eliten in Politik und Medien wird davon immer noch nicht irritiert.

Die Demokratiekritik ist so alt wie die Demokratie; Minogue markiert aber den sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaat als Erben sozialistischer Erziehungsdiktaturen und zeigt, dass das anything goes der Postmoderne mit einer zunehmenden gesellschaftlichen Überwachung und Regelungswut erkauft wird (S. 198). Einerseits werden alle mehr oder weniger rassistischen, sexistischen, diskriminierenden, xenophoben und homophoben Gedanken und Gefühle als Abweichungen von der political correctness unterdrückt. Andererseits werden genau dieselben Gedanken und Gefühle politisch verstärkt, nämlich als unvermeidliche Reaktion auf die Zwangsdefensive des weißen Mannes, auf die Sexualisierung aller Lebensbereiche, auf die xenophile Geschichts- und Einwanderungspolitik und auf die Familienzerstörung durch Gender Mainstreaming.

Einerseits wird die »Selbstbestimmung« gefeiert, andererseits wird das Individuum dem radikalen Egalitarismus unterworfen und staatlich bevormundet. »Einschüchterungen durch den politischen Perfektionismus und Abhängigkeit von der Freigebigkeit des Staates« (S. 9) gehen Hand in Hand: Die Menschen werden »von der Verfassung für weise und von der Regierung für käuflich und dumm erklärt« (S. 62). Wir dürfen zwar wählen gehen, sind aber angeblich nicht in der Lage, uns gesund zu ernähren oder unsere Kinder zu erziehen. Die Politiker versprechen die Lösung einer wachsenden Zahl von Alltagsproblemen und legitimeren damit die Ausweitung der Staatsquote – zu Lasten Dritter wie den »Reichen«.

Die ehrenvolle Tugendhaftigkeit von einst geht unter. Die moralische Temperatur fällt. Die Demokratie antwortet positiv auf alles, was wir wollen, aber: »Was wir wollen, ist nicht immer gut für uns.« (S. 32) Allzu oft handelt es sich sogar um Dinge, die wir »für gut zu befinden überredet wurden« (S. 45). Die Anspruchshaltung macht aus freien Bürgern süchtige Leistungsempfänger. Mit der Zahl ihrer Rechte wächst die politische Ohnmacht. Der Bereich des Erlaubten wird immer kleiner. Was zunimmt, sind Anspruchsdenken und Nörgelei, Unselbständigkeit und Verachtung jeglicher Autorität.

Der Verlust an Autorität mindert nicht den Abstand zwischen Masse und Elite, sondern er vergrößert ihn. So entsteht mehr Raum für bürokratische Regulierung. Die durch den Feminismus von Mann und Kind isolierte Frau fällt der Obhut des Staates anheim. Das Private wird politisch – aber anders, als das einst gedacht war. Der Staat entdeckt das Interventionsrecht für hausfremde Mächte und zieht in die Schlafzimmer ein. Warum nicht kinderreiche Familien mit einer Quote für die Homoehe belegen, sobald das genealogische Prinzip als letzter Ursprung aller Homophobie entlarvt wurde?

Den politischen Radikalismus, mit dem die neuen »Krankheiten« Menschenverachtung (»hate speech«), Homophobie oder Islamophobie kuriert werden sollen, charakterisiert Minogue sehr treffend als »sentimental« und »perfektionistisch« (S. 365). In demselben Maße, in dem sich die Moral von Sitte und Religion löst, verbündet sie sich auf illusionäre Weise mit dem Politischen. Dabei beweist doch schon das Einwanderungsproblem, dass sich moralische Gebote politisch katastrophal auswirken. Der Neubau des Menschen muss aber weitergehen. Das Wasser würde schon heute bergauf fließen, wenn da nicht die ärgerlichen Reste von Monarchie, Christentum und Konservativismus wären. Die »historische Ignoranz« gegenüber den Verdiensten und positiven Nachwirkungen dieser Kräfte verbindet sich, so Minogue, mit der Sehnsucht nach einer »Endlösung«, die ähnlich größenwahnsinnig wirke wie die Endlösung der Nationalsozialisten (S. 376).

Wir kommen zu der eigentlichen Pointe, die Minogues Konzept der demokratischen Sklavenmentalität bereithält. Die materiellen Zuwendungen scheinen für die vielen Freiheitseinbußen kaum zu entschädigen. Ein ideeller Mehrwert muss her, und zwar das Versprechen, die pluralistisch differenzierte Gesellschaft könnte in die wahre, harmonische Menschheitsgemeinschaft transformiert werden. Die Fiktion, die globale Ungerechtigkeit durch einen einzigen Willensakt abschaffen zu können, macht aus ohnmächtigen Leistungsempfängern »Titanen, die den Himmel stürmen«. (S. 70) Ein gottähnlicher gesellschaftlicher Ehrgeiz tritt an die Stelle persönlicher Tugendhaftigkeit.

Das Politisch-Moralische will die scheinbar unerträgliche Ambivalenz des Lebens verabschieden: »Die Individualisten der [alten] moralischen Lebensführung (…)  taten sowohl Gutes wie Böses. Der Traum der politisch-moralischen Welt besteht darin, daß die moderne Rationalität diese Dualität überwinden wird.« (S. 356) Das ist der gnostische Traum von Süchtigen, die die Welt retten. Wenn sie es wirklich ernst meinen und so weitermachen wie bisher, werden sie, so fürchtet Minogue, eines Tages feststellen, dass sich die Menschheit als ungeeignet für ihr Projekt erwiesen habe.

Eine solche Enttäuschung käme dem hiesigen Leser irgendwie bekannt vor. Hitlers Verachtung für das deutsche Volk nach dem Scheitern seiner Pläne könnte sich in globalem Maßstab wiederholen. Die Widersprüche der Menschheitsgesellschaft, die sich dem heilenden Zugriff global tätiger NGOs nicht würdig erweisen will, kehren schon heute als Spannungen im Individuum wieder. Je mehr Unterschiede draußen in der Welt bekämpft werden, desto heftiger tobt der Kampf im eigenen Kopf. Er muss am Ende aushalten, was die Welt nicht aushalten soll. Hier schließt sich der Kreis. Wo das Rettende ist, wächst auch die Not.

Das schöne und große Versprechen dieses Buches aber lautet: Wir können die Welt verstehen, in der wir leben. Wir können durchschauen, was passiert. Was passiert, können wir ordnen und deuten, und indem wir es ordnen und deuten, werden wir freier und lebensfähiger. In dieser Reihenfolge: erstens freier und zweitens lebensfähiger. Wir müssen nur unser Leben selbst in die Hand nehmen und unseren Wirkungskreis auf dasjenige Feld beschränken, das wir aus eigener Kraft bestellen können.

Totalitarismus im Hosenanzug

Carl Schmitt und Ernst Forsthoff lassen grüßen: Feminismus und Frauenquote höhlen systematisch das Privatrecht aus. Noch scheint eine Quote, die zur »Homo-Ehe« nötigt, ausgeschlossen zu sein. Sie ist in der gegenwärtigen Politik aber schon angelegt.

Ein Gastbeitrag von Timotheus Kiesow

Der totale Staat trägt Uniform, Stiefel und marschiert im Gleichschritt durch die Straßen, jedenfalls in unserer Vorstellung. Er kann aber auch anders, auf hohen Absätzen daherkommen, im Hosenanzug, mit einem rosaroten Seidenschal. Dann sieht sein Werkzeug zwar freundlicher aus als eine Luger oder eine Kalaschnikow, eher wie eine Nagelfeile.

Im Prinzip stellt er aber das Gleiche damit an. Der totale Staat zerstört die Grenze zwischen der öffentlichen und der privaten Sphäre, die wichtigste Grenze in der abendländischen Zivilisation. So handhabt er auch die Frauenquote, er überträgt die Gleichbehandlung der Geschlechter, einen öffentlich-rechtlichen Grundsatz, auf private Rechtsverhältnisse. Damit stellt er die Vertragsfreiheit in Frage und untergräbt er die Privatautonomie.

Schon als der totale Staat gegen Ende der Weimarer Republik zum Thema der politischen Debatte wurde, ging es nicht um sichtbare Gewaltausübung oder Verfolgung. Es ging um Finanzausgleich, öffentliche Wohlfahrt und andere Überdehnungen der staatlichen Macht, die aus der totalen Mobilmachung im Krieg übernommen worden waren. Der Staatsrechtler Carl Schmitt schrieb 1931 über die »Wendung zum totalen Staat«, die Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft gelte nicht mehr für das 20. Jahrhundert. Er schrieb es damals durchaus noch bedauernd, denn er wollte dem Staat eine eigene Sphäre des Politischen sichern.

Zur Jahreswende 1933 lobte Schmitt den »stato totalitario« des Faschismus dafür, dass er sich seine Macht nicht »unter irgendwelchen Stichworten, Liberalismus, Rechtsstaat, oder wie man es nennen will«, vermiesen lasse: »Ein solcher Staat kann Freund und Feind unterscheiden.« Wie gut er das konnte, sollte die weitere Entwicklung zeigen. Mit seiner Feinderklärung machte der Staat auch vor dem Privaten nicht mehr Halt, vor Käufer und Verkäufer nicht, nicht vor Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ja, nicht einmal vor Gatte und Gattin.

Noch im selben Jahr 1933 spann der Verwaltungsrechtler Ernst Forsthoff die Anregungen seines Lehrers zur Skizze Der totale Staat weiter. Damit wollte er dem Nationalsozialismus die Grundzüge einer Verwaltungsform zeigen, mit der die Kommunen ihrer Autonomie beraubt und vollends dem Staat eingegliedert werden konnten. Wie bei Schmitt ist der »Feind« hier die »Gesellschaft«, die nach dem negativen Prinzip der Freiheit, »des Leben und Leben-Lassens« verfahre. Wirtschaft und Kultur, die nun dem totalen Staat unterstünden, sollten am besten von Kommissaren bestimmt werden, die zwar nach Gutdünken, aber doch im Sinne des Staates entscheiden würden.

Man muss Forsthoff zugutehalten, dass er zugleich mit der Grundlegung des totalen Staates dessen Kritik lieferte. An die nationalbolschewistischen, revolutionären Kreise in der NSDAP richtete er die Warnung, man dürfe Totalität nicht so verstehen, »als werde jetzt der Staat dazu übergehen, alle sozialen Lebensvorgänge schematisch zu reglementieren.« Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete Forsthoff seine vergangene, totalitäre Polemik gegen den Rechtsstaat auf. Er verteidigte nun den Rechtsstaat gegen den Sozialstaat und prägte ein Begriffspaar, das die wichtigste politische Debatte der Bundesrepublik bestimmen sollte.

Der Rechtsstaat, so lässt sich Forsthoffs Position auf den Punkt bringen, das ist der Staat, der die Grenze zwischen privater Gesellschaft und öffentlichem Staat unangetastet lässt. Der Sozialstaat dagegen ist der totale Staat im menschenfreundlichen Gewand, er greift den Bürgern ins Eigentum und stört sie in der Ausübung ihrer Vertragsfreiheit. Und zwar, indem er den Grundrechten eine Drittwirkung aufs Private zuspricht. Die Grundrechte schützen nicht mehr (nur) den Staatsbürger vor staatlichen Eingriffen in seine Freiheit, sie verpflichten in erster Linie den Privatbürger gegenüber seinen Mitmenschen. Und der Staat wacht mit seinem Gewaltmonopol darüber, dass die Bürger untereinander die Grundrechte einhalten.

Das Recht auf Gleichbehandlung ist ursprünglich eine Forderung an den Staat, bei Gerichtsprozessen oder Wahlen keinen Unterschied zwischen Mann und Frau zu machen. Von feministischen Interessengruppen auf den Kopf gestellt, sieht es heute aus wie die Pflicht des Staates, Mann und Frau im Privatleben gleichzustellen. So widerspricht das Grundrecht mit Drittwirkung der Vertragsfreiheit, die in unserer Zivilisation grundsätzlich für private Rechtsverhältnisse gilt. Wen ich einstelle, an wen ich eine Wohnung vermiete, wen ich heirate, das ist mir überlassen – und nicht dem Inhaber des Gewaltmonopols. Mein Haus ist ebenso wie meine Firma mein privates Eigentum, mache ich davon Gebrauch, ist es mein gutes Recht, nach selbst gesetzten Kriterien zu diskriminieren.

Dass die Frauenquote gegen das Privateigentum gerichtet ist und damit gegen das Privatleben im Allgemeinen, lässt sich zunächst nicht leicht erkennen, weil sie von oben nach unten durchgesetzt wird. Die Stufenlogik ihrer Durchsetzung funktioniert – nach der neuen Richtlinie der Europäischen Kommission – wie folgt. Erstens: Der Staat behandelt Mann und Frau in der Öffentlichkeit gleich. Zweitens: Öffentliche Unternehmen müssen bis zum Jahre 2018 eine Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten erreichen, weil sie Vorbilder sind für (drittens:) börsennotierte Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr, die die Frauenquote bis zum Jahre 2020 erreichen müssen.

Wie auf einer Hängeleiter führen die Stufen herab vom Öffentlichen ins Private. Kleine und mittelständische Unternehmen sind zwar noch ausgenommen von der Quote, aber nicht weil die Quotenmacher etwa Respekt vor deren Privatautonomie hätten. Die Quote ist einfach noch nicht so tief herabgestiegen. In der glücklichen Zukunft sollen die weiblichen Vorstände, die von den weiblichen Aufsichtsräten ernannt worden sind, »auch sogenannte Ausstrahlungseffekte« auf »mittlere und kleinere Unternehmen« ausüben, wie Jutta Allmendinger, die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin, im Interview mit dem Deutschlandradio unumwunden zugibt.

Bei börsennotierten Unternehmen fällt der Eingriff ins Eigentum nicht so auf, sie werden wegen ihrer Größe und ihrer vielen anonymen Eigentümer irgendwie als öffentliche Anstalten wahrgenommen. Aber nicht alles, was eine verwickelte Personalstruktur hat und mehrere Stockwerke und Gänge mit Büroräumen sein eigen nennt, ist schon öffentlich. Auch ein Unternehmen, das auf dem deutschen Leitindex für Aktien Dax gelistet ist, hat Eigentümer, die Aktionäre – und nur die dürfen darüber entscheiden, ob eine Frauenquote im Aufsichtsrat erwünscht ist.

Wie im totalen Staat des Carl Schmitt steht auch zu Beginn der Frauenquote eine Feinderklärung. Lange bevor der Staat der EU beginnen konnte, das Privatleben der Bürger nach der Unterscheidung zwischen Mann und Frau schematisch zu reglementieren, erklärte der Feminismus den Mann zum Feind. Wie schrieb doch Alice Schwarzer 1991 zum Geschlechterkampf zwischen Mann und Frau: »Die Propagierung des weiblichen Masochismus durch Männer ist ein Angriff, durch Frauen ist es Kollaboration mit dem Feind.« Der Mann ist der Feind, die Frau in seinem Bett eine Kollaborateurin. Der Feminismus ist vor allem die Ideologie der lesbischen Frau, wie Volker Zastrow 2006 in seinem Essay-Klassiker Gender. Politische Geschlechtsumwandlung schön herausgearbeitet hat.

Und diese Ideologie hat die Machtfülle eines superstaatlichen Kommissariats, mit langer Hand gestrickte Netzwerke und den Zeitgeist auf ihrer Seite. Die gesamte Debatte befindet sich schon diesseits der Frauenquote.

Während die Bundesministerin für Arbeit und Soziales das Diktat der EU-Kommissarin Viviane Reding stützt, will die Familienministerin die Flexi-Quote mit selbstgesetzten Unternehmenszielen, weil sie dagegen weniger Widerstand erwartet. Die Bundeskanzlerin lässt ihren Regierungssprecher ausrichten, Frauenquoten seien nationales Terrain, während ein Hamburger Gesetzesentwurf zur Frauenquote, der der EU-Richtlinie zum Verwechseln ähnelt, nach einem Spaziergang durch den Bundesrat schon auf die Zustimmung des Bundestages wartet. Selbst die liberale Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat der gesetzlichen Frauenquote nur ihre Hoffnung auf eine quotenmäßige Selbstregulierung der Unternehmen entgegenzusetzen.

Die männlichen Gegner der Quote argumentieren mit Kreide im Mund, die Frauenquote werde der weiblichen Sache auf Dauer nur schaden. Ob die Frauenquote überhaupt rechtmäßig ist, ob sie nicht nur durch rechtliche Anpassungen und eine fragwürdige Interpretation des Grundgesetzes legal gemacht werden kann, sondern ob sie vielmehr legitim ist – das ist schon gar kein Thema mehr! Warum soll die Quote dann eigentlich nur für die Arbeit gelten, nicht auch für alle anderen privaten Verhältnisse, etwa für die Ehe? Wenn die erste von zwei Schwestern einen Mann geheiratet hat, müsste die zweite dann nicht eine Frau heiraten müssen, um das schwache Geschlecht nicht zu diskriminieren?

Die Frauenquote ist totalitär. Sie ist es aber nicht, weil sie mit biologischen Argumenten Politik betreibt, wie der Geschlechterforscher Gerhard Amendt in seiner Abrechnung Frauenquoten – Quotenfrauen vermutet. Sie ist totalitär, weil sie vom öffentlichen Recht her das Private aushöhlt. Das Privatrecht ist aber seit römischen Zeiten das wichtigere Recht. Denn vom Privaten, von unten nach oben bauen sich auch die öffentlichen Einrichtungen auf. Nicht von oben nach unten, wie Kommissare es schon immer haben wollten.

Der Streit um das Kind. Nachtrag zur Sterbehilfe Nr. 8

Zwei Frauen, die unter einem Dach wohnen, sind fast gleichzeitg Mütter geworden. Eines der beiden Kinder stirbt. Daraufhin streiten sie sich um das verbliebene Kind, denn die eine Mutter hat ihr totes Kind mit dem lebendigen Kind der anderen Mutter vertauscht. Sie streiten sich sogar vor dem König, wem das lebendige Kind gehöre. Der König befiehlt: »Bringt mir ein Schwert. Haut das Kind in zwei Teile und gebt die eine Hälfte der einen und die andere Hälfte der anderen.« Die wahre Mutter will lieber auf das Kind verzichten und es der anderen überlassen, als es sterben zu sehen. Die falsche Mutter sagt: »Es gehöre weder mir noch dir, sondern es werde geteilt.« Der König sagt: »Gebt jener das Kind und tötet es nicht, denn sie ist seine Mutter!«

Ist zu teilen nicht gerechter, als nicht zu teilen? Nein, das weise Urteil König Salomos ist gerecht, weil mit der Tötung des verbliebenen Kindes die irdische Gerechtigkeit für dieses Mal aufhören würde. Auch die irdische Freiheit hört mit dem Tod auf, weshalb der »freie« Tod keine Realisierung von Freiheit sein kann. Die obige Geschichte lehrt auch dies: Je lauter und je häufiger die Forderung nach »Gerechtigkeit« erhoben wird, desto mehr Neid könnte im Spiel sein. Ich habe auf diese Gefahr bereits im Zusammenhang eines Adoptionsrechtes »für« (!) gleichgeschlechtliche Paare hingewiesen, denn ein solches Recht würde bedeuten, das Vermittlungswesen am Wohl künftiger Adoptiveltern auszurichten und nicht am maximalen Wohl des Adoptivkindes.

Die Motive, die den aktuellen Umbau vorantreiben, werden nur im Rahmen des großen Trends zur Trennung von Sexualität und Fortpflanzung verständlich. Warum natürlich tun, was man für viel Geld und mit viel Verwaltungsaufwand auch künstlich tun kann? Warum rechtzeitig natürlich befruchten, wenn es künstlich auch später noch geht? Gleichgeschlechtliche Paare erfinden plötzlich ein »Recht auf Kinder«, das es bislang für niemanden gab, das aber in Zeiten steigender Rentenempfänger und sinkender Renten eine bessere Altersversorgung versprechen könnte. Schließlich geht mit dem Erbanspruch eines Adoptivkindes auch eine Fürsorgepflicht zum Wohle der Adoptiveltern einher.

Natürliche Zeugung, Kindesaufzucht durch eigene Mütter oder die Pflege kranker und alter Familienangehöriger bringen dem Staat kurzfristig kein Geld ein, weil sie kein Geld kosten und  keine Steuern generieren. Sie »kosten« den Staat vielmehr jene Steuern, die ihm mangels Einnahmen (Lohn oder Gehalt) und mangels Ausgaben (Einkauf teurer Leistungen) entgehen. Für die Staatskasse wäre es besser, Angehörige würden arbeiten gehen und ihre Dienstleistung einkaufen. Ein gesundes Familienleben schmälert das Bruttosozialprodukt, es ist Steuerhinterziehung! Auf einmal scheint die natürliche, kostenlose Sorge das Gemeinwesen zu schädigen, statt dass sie es erhalten würde. Der finanziell überforderte Sozialstaat bedroht am Ende die tätige Liebe. Eine immer materialistischere Weltsicht bemächtigt sich der Fragen von Leben und Tod. Das wäre ein Thema für Die Linke und für Die Grünen.

In dem Sterbehilfe-Buch von Axel Bauer und mir heißt es in meinem Beitrag Wir sollen sterben wollen auf Seite 63: »Bevor unsere kurzatmige, neue Welt nichts kostet und also auch nichts einbringt, soll sie lieber noch kurzatmiger werden. Das erinnert an das russische Märchen, in welchem die Fee einem Bauern einen Wunsch erfüllen möchte – mit der einzigen Bedingung, dass dieser Wunsch seinem Nachbarn doppelt erfüllt werde. Der Bauer überlegt und sagt: ›Stich mir ein Auge aus.‹ Wir aber, die wir nach Sterbehilfe verlangen, antworten der Fee: ›Stich mir ins Herz‹, damit auch die Frau des Nachbarn ins Grab sinke.«

Die Tatsache, dass ich dem anderen »erlaube zu gehen, wann er will«, erleichtert mich um meine eigene Lebens-und Todesangst, weil ich nun weiß, dass auch ich »gehen darf, wann ich will«. Zu meiner eigenen Beruhigung schicke ich den anderen vor. Das erklärt, warum so viele Leute das Recht auf Sterbehilfe nicht für sich, sondern ganz selbstlos »nur für die anderen« fordern. Die obige Geschichte aus dem Alten Testament wirft ein ähnlich beunruhigendes Licht auf das Abtreibungsproblem. Warum erwartet unser Zeitgeist von Frauen, die aus welchen Gründen auch immer abgetrieben haben, dass sie ganz allgemein »für Abtreibung« sind? Wie kann man überhaupt »für Abtreibung« als alltägliche, jederzeit verfügbare »Problemlösung« sein? Wie konnte aus einer Ausnahme die Regel werden?

Pro Jahr kommt es in Deutschland zu rund 100.000 Abtreibungen. Im Adoptionswesen würde ein quotierter Anteil für gleichgeschlechtliche Paare bei rund 200 Kindern pro Jahr liegen (4.060 Adoptionen gab es im Jahre 2011 insgesamt!). Ein derart lärmender Streit um 200 Kinder, während die fünfhundertfache Zahl von Kindern mit wachsender Selbstverständlichkeit abgetrieben wird? Wir leben wahrlich in seltsamen Verhältnissen. Um auf die verborgene Analogie von Abtreibung und Sterbehilfe hinzuweisen: Welche Frauen beruhigt es in ihrer eigenen Not, wenn sie wissen, dass auch andere abtreiben? Dass sie, wenn andere auch künftig abtreiben, mit ihrer eigenen Abtreibung niemals allein sein werden? Damit kommen wir zurück zu den streitenden Frauen und König Salomo. Dort erträgt es die kinderlose Mutter in ihrer Trauer nicht, dass ihre Nebenfrau ihr Kind noch hat. Der Streit gipfelt darin, dass sie wünscht, dass König Salomo das Kind der anderen töten lasse und lieber keine von beiden ein Kind habe. Auch der böse Geist des russischen Bauern ist in der Geschichte aus dem 3. Buch der Könige mit enthalten. Wer aber fällt heute oder morgen Salomos weises Urteil?

Der Preis der Quote

Nachtrag zum nachfolgenden Nachtrag

Die Quote hat eine schwere, meist übersehene Nebenwirkung. Diejenigen, die von ihr profitieren, werden nur auf den ersten Blick »gleichgestellt«. Auf den zweiten Blick vertieft und verfestigt die Quote die jeweilige Gruppenzugehörigkeit, denn allein auf sie gründet sich ja der mittels Quote realisierte Anspruch. Die Quote fördert oberflächlich die Gleichheit, in Wahrheit die Ungleichheit. Und übrigens auch die Ungerechtigkeit, denn es ist ungerecht, Ungleiches gleich zu behandeln.