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Was will Rob? Nachtrag zur Sterbehilfe Nr. 9

»Soylent« wie »nicht allein«: Partnersuche über Spiegel online

Der junge Mann sagt, er habe keine Lust zu essen. Er leidet aber nicht an Bulimie. Als ernährungswissenschaftlicher Autodidakt hat er sogar künstliche Nahrung entwickelt, die es ihm erlaubt, nur noch zweimal pro Woche konventionell essen zu müssen. Er hat seine Ernährung aller Sinnenfreude entkleidet und sie auf ein beigefarbenes Getränk (»Soylent«) mit dem physiologisch Notwendigen reduziert. Rob Rhinehart sieht nicht krank aus. Er vermarktet sein Wissen weltweit, ohne es zu verkaufen. Die Erfindung des 24jährigen Softwareentwicklers aus Atlanta hat sich bis zum Hamburger Hafen herumgesprochen. Dort hat Spiegel online eine Story daraus gemacht: »Pulver statt Burger. Der Mann, der aufhörte zu essen«. Die Wissenschaftsjournalistin Irene Berres glaubt, dass Rob vor einer Gesellschaft fliehe, »die Essen zur Lebensphilosophie gemacht hat«.

Ich glaube nicht, dass Rob die Gesellschaft flieht. Davon ist in seinem Blog nicht die Rede: »I just want to be in good health and spend as little time and money on food as possible.« Ihm geht es um energetische Effizienz: »Food is the fossil fuel of human energy. […] I want to […] spend less energy getting energy.« Gerade deshalb hat mich frühzeitig der beträchtliche Aufwand stutzig gemacht, den ein Mann betreibt, um sich das Einkaufen und Kochen zu ersparen. Irene Berres hat selbst, ohne es zu merken, den entscheidenden Hinweis geliefert: Rob Rhinehart, so schreibt sie am Ende ihres Beitrags, »könne sich schon vorstellen, in Zukunft wieder häufiger essen zu gehen. Wenn er mehr Geld habe – oder eine Freundin.« Rob flieht nicht, Rob sucht Gesellschaft.

Im Unterschied zu »Soylent Green« hat »Soylent« nichts mit Menschenfleisch zu tun, wohl aber etwas mit Menschen – und mit Liebe. »Pulver statt Burger«, ja, das stimmt schon. Aber es geht um mehr. »Soylent« ist ein akronymes Anagramm von »not solely«. Rob will nicht nicht essen, sondern nur nicht allein und nicht billig. Wer allein lebt, ist bekanntlich in größerer Gefahr, sich schlecht zu ernähren. Rob hat sich so intensiv auf die »reine« Zufuhr des Notwendigen konzentriert, dass er als Nebenertrag seiner Forschungstätigkeit eine extragroße und recht außergewöhnliche Kontaktanzeige posten kann, die sogar von Spiegel online kostenlos verbreitet wird.

Natürlich hätte er auch Astronautennahrung kaufen können. Sie hätte ihm aber nichts genutzt. Nicht nur, weil sie vermutlich zu teuer ist. Seine Tube hätte niemanden interessiert. Rob sucht doch eine Frau. Um eine zu finden, rechnet er der ganzen Welt vor, wieviel Energie er verbrennt, um sich für die Gesuchte am Leben zu erhalten. Das ist sein Weg, sich als lebenstüchtiger und sparsamer Hausvater zu empfehlen. Ich finde das sehr intelligent. Effektiver kann man interkontinentale Aufmerksamkeit nicht generieren. Ich drücke Rhinehart die Daumen, dass er fündig wird.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Angesprochenen seine Botschaft richtig verstehen. Bei Spiegel online scheint das leider nicht der Fall zu sein. Es lohnt sich eben, sehr genau hinzuhören, wenn einer kommt und sagt, was er will und was nicht. Das gilt nicht nur für die Bitte um Sterbehilfe.

Selbstzahler. Nachtrag zur Sterbehilfe Nr. 4

Spiegel online berichtete dieser Tage über den Doppelsuizid eines tauben, eineiigen Zwillingspaares in Belgien, das zu erblinden drohte. Der Bericht klang, als wäre das Ereignis ein Fortschritt (»… weltweit das erste Mal …«). Wahrscheinlich erwartet Spiegel online als nächstes den Dreifachsuizid taubblinder Drillinge. Oder den Vierfachsuizid taubblinder Vierlinge. Taubblindheit wird zu einem scheinbar objektiv ausreichenden Grund für den Anspruch auf Sterbehilfe. Zwischenüberschrift: »›Sie waren wirklich erschöpft.‹« Wären die beiden Taubblinden taubstumm gewesen, hätten sie das »Recht« auf taubstummen Nachwuchs gehabt.

Daneben würde in den Augen einer solchen Öffentlichkeit Taubstummheit einem Anspruch auf Sterbehilfe nicht im Weg stehen. Sie wird ja in Deutschland, Holland, Belgien auch ohne irgendeine Erkrankung geleistet. Sterbehilfe hat diese Eigendynamik, denn der Anspruch ist nur etwas wert, insofern er realisiert wird. Das kennen wir bereits. Das Recht auf Sozialhilfe ist auch etwas anderes als das Recht auf Eigentum. Das Recht auf Eigentum überlässt die Akkumulation dem Schicksal, dem Fleiß oder der Habgier. Das Recht auf Sozialhilfe ist dagegen einklagbar. Noch deutlicher zeigt sich die Entwicklung beim »Recht auf Gesundheit«, das es gar nicht geben kann – oder nur als ein Recht auf bestimmte Behandlungen. Wer nicht klagt, ist selbst schuld.

Rechte müssen sich im massendemokratischen Wohlfahrtsstaat vor allem auszahlen. Das ging bisher »nur« zu Lasten Dritter, welche die vom Staat großzügig gewährten Ansprüche finanzierten. Jetzt aber soll der Rechteinhaber selbst bezahlen, indem er seinen Kopf hinhält. Leistung und Bezahlung sind eins. Der Anspruch auf Sterbehilfe kostet den Lebenswillen und das Leben. Das ist zwar deutlich mehr, als die Sache einbringt; dafür muss man den schlechten Deal aber nicht bereuen. Das ist wirklich einmal etwas Neues. Ohne den Preis des Lebens wäre die Sterbehilfe ein alter Hut. Denn dass der Staat uns aus der einen Tasche mehr herausnimmt, als er uns zuvor in die andere hineingesteckt hat, kennen wir schon.

Wollen sollen. Nachtrag zur Sterbehilfe Nr. 2

Wer immer noch nicht glaubt, dass aus dem Recht auf Sterbehilfe die Aufforderung erwächst, sich töten zu lassen, besuche das Jugendportal des Deutschen Bundestages (http://www.mitmischen.de/diskutieren/nachrichten/januar-13/suizidhilfe/index.jsp). Der scheinbar neutrale Text, der unter anderem vom »Recht auf einen würdigen Tod« handelt, wird dort mit dem Foto einer jungen Frau illustriert, die auf einer Autobahnbrücke steht. Ging es nicht eben noch um Todkranke? Ging es nicht eben noch um Suizidprävention?

Im großen Unterschied zum »Recht« auf Sterbehilfe kann das unspezifische Recht auf Selbstbestimmung vor allem eins: Ruhen. Sei es, weil die Arbeit ruft oder weil einen die Grippe ins Bett wirft. Das Recht auf Sterbehilfe kann nicht ruhen. Die Möglichkeit, sich töten zu lassen, geht von vornherein mit der Aufforderung einher, nicht »sinnlos« zu leiden. Das »Recht auf einen würdigen Tod« macht den »unwürdigen« Tod lächerlich unnötig. Um das Recht auf Sterbehilfe nicht in Anspruch zu nehmen, muss man leiden wollen. Wer will das schon? Und wer wird darauf bestehen, es zu dürfen?

Liberalität in Sachen Suizid ist keine. Wo man die Leute vom Selbstmord nicht mehr abhält, ist das Fehlen der Abhaltung von der Werbung für den Selbstmord nicht zu unterscheiden. Das Sterbehilfe-Angebot ist ein Giftbecher, der ausgetrunken werden soll. Dass wir ihn austrinken »wollen sollen«, hat mit vielem zu tun, aber nicht mit »Selbstbestimmung«. Präziser ist die Verwaltungssprache, die das »Wollen sollen« seit langem als »regulierte Selbstregulierung« kennt.