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»Helfen 1« und »Helfen 2«. Nachtrag zur Sterbehilfe Nr. 3

Kein Gemeinwesen kann ohne den Satz überleben: »Es ist gut, dass es dich gibt.« Dazu gehörte bislang, dem anderen im Ernstfall auch gegen seinen Willen zum Weiterleben zu verhelfen. Sterben kann man immer noch. Deshalb die »Garantenpflicht« des Arztes, der einem Selbstmörder zwischen Leben und Tod helfen muss. Nun legen die Befürworter der Sterbehilfe besonderen Wert auf die ärztliche Suizidhilfe, obwohl gerade sie mit der Garantenpflicht nicht zu vereinbaren ist. Der Arzt kann nicht töten und Leben retten. Plötzlich soll er aber beides können.

Sofern der Arzt nicht skrupellos ist, wird ihn der Konflikt zwischen Helfen und Töten gewaltig belasten. Dauerhaft und jederzeit. Unterschiede, die man äußerlich abschafft, verschwinden nicht. Vielmehr kehren sie als innere Spannungen in die Individuen ein und leben dort weiter. Wir müssen nun alle Rollen selbst spielen. Vielleicht versucht der Arzt den Konflikt zwischen Helfen und Töten dadurch zu entschärfen, dass er in Anlehnung an die weltfremde Gender-Sprache (»Elter 1« und »Elter 2«) von »Helfen 1« und »Helfen 2« spricht.

Irgendjemand kommt bestimmt mit dieser Lösung um die Ecke. Die Belastung des Arztes wird dadurch aber nicht geringer. Der Arzt soll plötzlich wieder etwas können, das er in der Geschichte seines Berufes (außer im Dritten Reich) weder tun musste noch tun durfte. Der Arzt, der auch Euthanasie leistet, wird bald als besonders burnout-, depressions- und suizidgefährdet gelten. Er wird Hilfe brauchen. Aber welche?